Im Bereich der Verpackungen gibt es eine gesetzliche Veränderung:

Im Bereich der Verpackungen gibt es eine gesetzliche Veränderung:

Bis spätestens 30.6.2022 müssen sich nun auch die Unternehmen, die ihre Verpackungen vom Lieferanten vor-lizenzieren lassen, in das staatliche Verpackungsregister LUCID eintragen. Der Eintrag selbst ist kostenlos. Es entstehen dadurch auch keine weiteren zusätzlichen Berichtspflichten.
Ab dem 1.7. dürfen Sie damit grundsätzlich keine Verpackungen mehr befüllt weitergeben, wenn Sie keine LUCID-Registrierung haben! Das Gesetz sieht für Verstöße erhebliche Strafen vor.

So geht’s:
•Informieren Sie sich vorab über den Ablauf der Registrierung auf den unter Fragen aufgeführten Internetseiten.
•Halten Sie Ihre Umsatzsteuer-Identnummer oder Steuernummer bereit.
•Wenn Sie noch andere Lieferanten für Verpackungen haben: Stellen Sie sicher, dass Sie auch diese mit der Vorlizenzierung beauftragt haben.
•Rufen Sie diese Webseite auf: https://lucid.verpackungsregister.org/
•Klicken Sie im Kästchen „Hersteller“ auf „Registrierung starten“.(Für das Verpackungsregister sind Sie der „Hersteller“ der befüllten Verpackung!)
•Folgen Sie den Schritten der Anmeldung.
•Wählen Sie dabei das Feld „Ausschließlich vorbeteiligte Serviceverpackungen“ aus.
•Schließen Sie die Anmeldung ab.
•Sie erhalten nach wenigen Tagen einen Bescheid von der Zentralen Stelle Verpackungsregisterüber Ihre Registrierung!

Fragen?
•Die Zentrale Stelle Verpackungsregister selbst hat eine sehr ausführliche Webseite mit vielen Erklärungen
https://www.verpackungsregister.org/
•Erlärfilm zur Registrierung im Verpackungsregister LUCID – Die RegistrierungSchritt für Schritt erklärt
https://www.verpackungsregister.org/information-orientierung/hilfe-erklaerung/erklaerfilme/registrierung-in-lucid